Haftung ohne BGV A3 Prüfung

Nachweis der Prüfung

 

Im Schadenfall muss der Eigentümer den einwandfreien Zustand der Elektroanlagen und Geräte dem Versicherer und der Berufsgenossenschaft nachweisen.

Die erfolgt durch die regelmassige Prüfung nach DI VDE 0701/702. Ohne Nachweis schließen die Berufsgenossenschaften sowie Versicherungen eine Haftung aus.

 

 

Nur ein Nachweis der durchgeführten Prüfung entbindet Sie von der Haftung.

 

Durch eine regelmäßige Überprüfung der Elektrogeräte nach BGV A3 schützen Sie sich vor der Haftung bei Unfällen und wirtschaftlichen Schäden.

Brandschutzversicherungen schließen eine Haftung aus, wenn Ihre Betriebsstätte oder einzelne Bereiche davon, durch einen Brand zerstört werden, der nachweislich von einem nicht geprüften Elektrogerät verursacht wurde!

 

Die Berufsgenossenschaften schließen ebenfalls eine Haftung aus, wenn Personen durch ein nicht nach BGV A3 geprüftes Gerät dauerhaft zu Schaden oder gar zu Tode kommen.

Des weitern können bei Verstößen gegen solche Unfallverhütungsvorschriften diese mit Geldbußen geahndet werden.

Der damit verbundene schriftliche Prüfungsnachweis nach BGV A3 entbindet Sie von

 der Haftung.

 

BGV A3

BGV A3 ist die vorgeschriebene regelmäßige Überprüfung von elektrischen Betriebsmitteln nach den Vorschriften der VDE, der Berufsgenossenschaft und der Betriebssicherheitsverordnung.

 

 

 

 

Die regelmäßige Überprüfung aller Elektrogeräte in Betrieben nach BGV A3  (bisher VBG4 bzw. BGV A2) ist seit dem 01.04.1979 Pflicht.

Eine Nichteinhaltung der Prüfung wird mit Bußgeld belegt!

Grundsätzlich sind alle elektrisch betriebenen Geräte zu prüfen, die nicht fest am Netz, sondern mittels Steckvorrichtung an einer Steckdose angeschlossen sind.

Die Prüfkriterien sind durch die DIN VDE geregelt.

Welche Geräte sind zu prüfen!

Grundsätzlich sind alle elektrisch betriebenen Geräte zu prüfen, die nicht fest am Netz, sondern mittels Steckvorrichtung / Steckdose angeschlossen werden.

Hierzu zählen z.B.:

 

  • Drucker
  • Kaffeemaschinen
  • Netzgeräte
  • Notebooks
  • PCs
  • Steckerleisten
  • Monitore
  • Kochendwassergeräte
  • usw.

Drucker

Kaffeemaschine

Netzgerät

Notebook

PC

Steckerleiste

Monitor

Wasserkocher

Elektrowerkzeuge für Montage oder Werkstätten müssen ebenfalls geprüft werden.

Hierzu zählen z.B.:

 

  • Handbohrmaschinen
  • Flex
  • Kabeltrommeln
  • Kreissägen
  • Sauger
  • Schleifmaschinen
  • Stichsägen
  • Verlängerungskabel
  • usw.

  • Elektrische Betriebsmittel nach DIN VDE 0701 Teil 1 Ausg. 2000-9, Teil 200
  • bei Wiederholungsprüfungen nach DIN VDE 0702 (BGV A3)
  • elektromedizinische Geräte nach DIN VDE 0751.
  • Betriebssicherheitsverordnung der BG

 

Arbeitssicherheit

Gefährdungsanalyse des Arbeitsplatzes nach BGV A6 neu BGV A2
- elektrische
- Arbeitssicherheit,

Gefährdungsanalyse                                                                                                                        des Arbeitsplatzes nach BGV A6 neu BGV A2
- elektrische Anlagen- und Betriebsmittelprüfung nach BGV A2 (VBG 4) neu BGV A3, DIN VDE 0701, VDE 0702
- elektrische Medizingeräte- und Pflegebettenprüfung nach BGV A2 neu BGV A3, DIN VDE 0751
- Brandschutz, Prüfungen von Brandmeldeanlagen nach DIN 14675